Whistleblowing-Richtlinie
Die Whistleblowing-Richtlinie informiert Mitarbeiter und Dritte über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Meldung von Verstößen – im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), die ihnen zur Kenntnis gelangt sind und die mit den deutschen Unternehmen der Sunlight Group in Zusammenhang stehen.
Die Richtlinie legt auch den Prozess fest, der für die Untersuchung und das Management jeder Meldung befolgt werden muss, definiert die für diese Anliegen zuständigen internen Stellen und implementiert die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Hinweisgeber.
Die Sensibilisierung und Ermutigung aller, ihre Bedenken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu äußern, ist von größter Bedeutung, sowohl für die Interessen des Einzelnen als auch für die der Gruppe.
Meldungen in Bezug auf die Sunlight Unternehmensgruppe können auf folgende Weise eingereicht werden:
(a) Über die Meldeanwendung (Plattform), die hier verfügbar ist.
(b) Per E-Mail an die folgenden Adressen: speak-up(at)triathlon.group und speak-up(at)batterien-mueller.de für Unternehmen der Gruppe mit Sitz in Deutschland.
(c) Per Post an den Hauptsitz der Gruppe in Griechenland, nämlich: 22, Thivaidos Str., Kifissia, Attica, P.C. 14564, oder an jeden anderen Standort der Gruppe, auf den sich die Meldung bezieht, zu Händen des lokalen Beauftragten für die Entgegennahme und das Monitoring der Meldungen (R.R.M.O. – Reports‘ Receiving and Monitoring Officer).
(d) Mündlich durch ein persönliches Gespräch mit dem lokalen R.R.M.O. oder dem Group Compliance Officer.